Sind die Scheiben bei LUCID (Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister) beschlagen?

Update 23.01.2019: Es gibt Kollegen, die das Register so benutzen können, wie es sich die Betreiber vorstellen. Hier wird chrome als browser benutzt und die Seite sieht so aus wie im Beitrag dargestellt. [CS]


[Leider eine Satire:]


(c) Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

Osnabrück - Es begab sich im Jahre des Herrn 2018, daß das Gesetz befahl, daß sich sogenannte "Erstinverkehrbringer" von recycelbaren Versandverpackungen bis zum 31.12.2018 bei einer Osnabrücker Stiftung registrieren müssen, so auch wir Antiquare, die wir nicht in selbstgebastelten Altpapierverpackungen unsachgemäß unsere  Bücher verschicken, sondern selbige zwecks unbeschädigter Ankunft beim Besteller in teuer erworbene Kartonagen hüllen.

Schon Jahre zuvor war man einem Zwangsanschluß an ein Verwertungssystem unterworfen, das selbstverständlich kostenpflichtig war.

Seltsamerweise sind wir nun alle nach dem erweiterten und erheiternden Sprachverständnis dieses neuen Bürokratiemonsters von Altbuchhändlern zu "Herstellern" von Wellpappenerzeugnissen mutiert.

"Der Herstellerbegriff des VerpackG geht weiter als das in der Praxis verbreitete Verständnis, dass Hersteller eines Produktes nur dasjenige Unternehmen ist, das es produziert hat und unter seinem Namen vertreibt."

Sinn und Zweck dieser Übung scheint es nun keineswegs zu sein, den Recycling-Gedanken in der Bevölkerung zu fördern, oder Abfall zu vermeiden, zumindest zu verringern, denn die unüberlegt wiederverwendete Umverpackung birgt nun das ungeahnte Risiko einer Zweit- oder Drittinverkehrbringung nicht lizenzierter und/ oder nicht registrierter Pappen - ein nicht zu unterschätzendes Delikt, sondern wohl in erster Linie ein weiteres bürokratisches perpetuum mobile zu schaffen, wie man auch unschwer am Organigramm dieser schlanken Pseudobehörde ablesen kann.

(c) Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

"Die Veröffentlichung der registrierten Hersteller soll es Verbrauchern, Vertreibern, aber auch konkurrierenden Unternehmen ermöglichen, nach bestimmten Herstellern und Marken zu suchen und somit zu überprüfen, ob die Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer ihrer Systembeteiligungspflicht nachgekommen sind. Eine Systembeteiligung ohne Registrierungsnummer ist künftig nicht möglich. (...) Zum Herstellerregister gelangen Sie hier."

Als sich nun der Chronist am 21. Januar des Jahres 2019, also mehr oder weniger drei Wochen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes und der Inbetriebnahme dieses luzidesten aller Register eigenäugig davon überzeugen wollte, ob der eigene Eintrag auch korrekt dargestellt würde - eine mehrseitige schriftliche Bestätigung der Registrierung seitens der Stiftung liegt hier, pünktlich am ersten Jänner per elektronischer Post eingegangen, vor - da, ja, man traut es sich kaum zu sagen, fiel man in ein tiefes Loch, tiefer als der neue Tiefbahnhof Stuttgart21 oder die Tiefgarage im BERliner Phantomflughafen.

"Die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist verpflichtet, die registrierten Hersteller mit folgenden Angaben gemäß § 9 VerpackG zu veröffentlichen:

Registrierungsnummer (diese bleibt auch bei Änderungsmitteilungen erhalten)
Registrierungsdatum (Änderungsmitteilungen erhalten das Datum der Änderungsmitteilung)
Name, Anschrift und Kontaktdaten (insbesondere Postleitzahl und Ort, Straße und Hausnummer, Land, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse)
Markennamen, unter denen der Hersteller seine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Verkehr bringt

Das öffentliche Herstellerregister ist mit einer Suchfunktion ausgestattet. Auch über diese Suchfunktion lassen sich die oben aufgeführten veröffentlichten Angaben abfragen."

Wo, zum Teufel, kann man denn nun - raison d'être des Ganzen - einsehen, wie man selbst, oder die geneigte Kollegenschaft, registriert ist?
Bin ich zu dumm, oder schafft es mein browser nicht?


(c) Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister + CS

SOS - Scheibe beschlagen, opak statt luzid!

"Hat sich ein Hersteller nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert, darf er systembeteiligungspflichtige Verpackungen nicht in Verkehr bringen und Vertreiber dürfen diese nicht zum Verkauf anbieten (Vertriebsverbot)."

Was aber hat man von einem öffentlichen Register, das sich nicht - oder vielleicht doch, nur wo? - einsehen läßt, zu halten? 

Wäre hier nicht ein Registrierungsverbot angebracht? 

Alle Zitate stammen übrigens von der website der Stiftung 

[CS]

Update 23.01.2019: Es liegt möglicherweise am verwendeten browser, dem ach so exotischen chrome! Mit dem Android-Smartphone hingegen klappt es, whatever ...
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